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Schwendis Wirken

in seinen Gemeinden

Auszug aus der Dissertation von Thomas Nicklas

In seiner Dissertation  beschreibt Thomas Nicklas 1995 anschaulich das gemeinnützige Wirken Schwendis in seinen Gemeinden, das sich vor allem nach seinem Rückzug aus der „großen Politik“ entfaltete.  Auszüge daraus seien nachfolgend widergegeben:

 

„Wenn Schwendi sich nach seinem Rückzug in die häusliche und private Sphäre sehnte, so dachte er dabei nicht an das »unnütze« Leben eines müßigen Landedelmannes. Vielmehr sah er die Möglichkeit, nach dem Mißlingen seines so schwungvollen Anlaufes zur umfassenden Reichsreform nun im Kleinen, im beschränkten Umkreis seiner Herrschaften, seine Vorstellungen vom guten Regiment zu verwirklichen.

 

Wie erwähnt, besaß er seit 1560 Burkheim, nördlich von Breisach am Rhein gelegen; 1563 waren seine Bemühungen um den Erwerb der elsässischen Herrschaft Hohenlandsberg mit dem Hauptort Kientzheim von Erfolg gekrönt worden; 1572 brachte er den Ort Kirchhofen im Breisgau an sich,  so wie 1563 die Pfandherrschaft über (Ergänzung: die Herrschaft) Triberg im Schwarzwald; 1573 erhielt Schwendi zudem die Reichsvogtei Kaysersberg im Elsaß, zu der neben der Burg gleichen Namens auch die Hälfte der Stadt Türckheim und mehrerer Dörfer gehörten; manch kleine Güter und Besitztümer kamen zu diesem ansehnlichen kleinen »Reich« des alten Kriegsmannes noch hinzu.

 

Fernab von seinem in Innsbruck residierenden Lehensherrn machte sich Schwendi daran, die Maximen, die er im Diskurs von 1570 für das Reich entwickelt hatte, vor Ort im lokalen Rahmen umzusetzen…

 

Für den Machiavelli-Lese bildete die Religion das zweckdienliche Fundament des Staatswesens. Sie sicherte den Gehorsam der Untertanen, stützt die Gesetzte und bewahrte die öffentliche Moral. Daher ließ es sich der Ortsherr von Kientzheim angelegen sein, die dortige Pfarrstelle besser zu dotieren, um einen »rechtgeschafnen  pfarrer« zu bekommen. Wegen der schlechten finanziellen Aussattung hatten die Kientzheimer als Geistliche nur »liederliche leut und unwissende« gewinnen können, »die der gemein übel oder schlechtlich vorsteen«. Es müßten aber alle Pfarreien mit »gelerten pfarrern die den armen mann recht underweisen khönndten« besetzt werden. So war der weltlichen Ordnung gedeient und die göttliche Strafe vermieden, die den Zuchtlosen und Lasterhaften traf.

 

Schon in seiner Kriegsordnung hatte Schwendi den in seiner Zeit naheliegenden Zusammenhang von »menschlicher Wohlfahrt« und »Gottesfurcht, christlichem Wandel« hergestellt. Die Befolgung der Gebote brachte Segen für das Land und für seinen Herren, ihre Verletzung beschwor göttliche Züchtigung herauf. Es war somit eine Pflicht des vorausschauenden Politikers, für den gottgefälligen Wandel des Volkes zu sorgen. Wie andere Obrigkeiten seiner Zeit schritt Schwendi daher scharf gegen Blasphemie ein. Er achtete auf regelmäßigen Gottesdienstbesuch seiner Untertanen und bekämpfte den Hang zum Aberglauben.

 

Wenn er daneben auch gegen die Trunksucht und andere verbreitete Laster, gegen die Äußerungen ungebändigter Lebensfreude und die Lust der Menschen an Prunk und Pracht ankämpfte, so gehören diese Maßnahmen des oberrheinischen Ortsherren in den Rahmen frühneuzeitlicher Sozialdisziplinierung…

 

Die zweite Grundlage des Staates nach Religion und Sitte waren für den Freiherrn von Hohenlandsberg  die am Gemeinnutz orientierten »guten Gesetzte«, die das Volk in Gehorsam und Einmütigkeit hielten… Er ließ die rechtliche Überlieferung, die in seinem Ländchen galt, sammeln und in den »Schwendischen Ordnungen« kodifizieren, indem er behutsam eingriff und den Rechtsbrauch nach den Bedürfnissen seiner Zeit modernisierte, wo es unvermeidlich war. Daneben intervenierte der Freiherr auch regulierend in das Wirtschaftsleben seiner Gebiete, für das er einen politischen Rahmen entwarf. Um das heimische Gewerbe zu festigen, stiftete er Zünfte der Handwerke, der Acker- und Rebleute zu Kientzheim und Burkheim, in deren Statuten sogleich festgesetzt war, daß jeder Zunftbruder »ein harnisch, gewehr und geschoß« besitzen mußte. So steigerte diese Korporation auch die Wehrkraft der örtlichen Bevölkerung.

 

Die Förderung von Handel und Wirtschaftsleben in seinen Besitzungen ließ sich Schwendi besonders angelegen sein. Die Begünstigung des Weinbaus war ihm sicherlich Herzenssache; daneben ermahnte er die Untertanen jedoch auch, den Landbau wegen der vermeintlich profitableren Rebkulturen nicht zu vernachlässigen, um die Nahrungsmittelversorgung in Krisenzeiten nicht zu gefährden.

 

Der Freiherr errichtete in seinen Herrschaften Jahr- und Wochenmärkte und sorgte für deren Belebung, indem er jüdischen Händlern Geschäfte gestattete, obwohl ihnen in den österreichischenen Vorlanden jede Wirtschaftstätigkeit untersagt war. Da ein Aufschwung des Handels bessere Verkehrsverbindungen voraussetzte, richtete Schwendi bei Burkheim  eine Rheinfähre ein, die der Herr auch selbst benutzte, wenn er zwischen seinen Gütern, die zu beiden Seiten des Stromes gelegen waren, umherreiste.

 

 Um den Unternehmungsgeist seiner Untertanen nicht mit übermäßigen Steuerlasten zu hemmen, setzte sich Schwendi für Steuerreduktionen ein. Eine Bittschrift der Kientzheimer an den Innsbrucker Hof um Nachlaß einer hohen landesherrlichen Kontribution unterstützte er nachdrücklich.

 

Zum guten Regiment gehörte es aber nicht nur, den Tüchtigen Hindernisse zu ihrer Entfaltung aus dem Weg zu räumen. Der Leser Commynes‘, der um die Verantwortung des Regenten für seine Untergebenen wußte, fühlte auch die Pflicht zur Fürsorge für die Schwachen. Der Freiherr kümmerte sich um die Armen und um Familien, die unverschuldet in Not geraten waren, er stiftete oder erneuerte Spitäler, die sich der Alten und Kranken annahmen…

 

Der französische Botschafter in Wien, De Vulcob, nannte Schwendi den bestunterrichteten Mann in ganz Deutschland. Dies war für das Große der Reichspolitik ebenso zutreffend wie für den kleinen Bereich der Schwendischen Herrschaften. Bezeichnend ist es, daß der Freiherr regelmäßig Kientzheimer Ratsherren an seine Tafel lud, um immer auf dem Laufenden zu sein.

 

Schließlich bekannte sich der Heerführer außer Dienst in seinem Diskurs dazu, daß man das »Schwert in Händen« haben müsse, um das Gemeinwesen im Inneren und nach außen vor Gewalt zu schützen. Hier war er ganz in seinem Element. Von Schwendi als Förderer der Schützengilden war schon die Rede. Außerdem rief er in seiner Herrschaft Hohenlandsberg eine Landmiliz ins Leben, der die ganze wehrfähige Einwohnerschaft angehörte und deren Gesamtaufgebot etwa 700 Mann umfaßte…

Gemäß seiner Einsicht, daß die Landesverteidigung nicht nur auf tüchtigen Leuten beruhe, »sondern auch auf vesten, wolerbauten pläzen«, verstärkte Schwendi außerdem die Fortifikationen in seinem Ländchen, voran die Feste Hohenlandsberg. Dort legte er eine stattliche Rüstkammer und einen beachtlichen Vorrat an Geschützen an, um für den Notfall gewaffnet zu sein…

 

Die Zeitgenossen respektierten Schwendi und brachten ihm großes Vertrauen entgegen, so daß der Freiherr von Hohenlandsberg oft bei Streitigkeiten als Schlichter angegangen wurde… Auch im heimatlichen Elsaß hielten sich streitende Parteien in verfahrenen Konfliktsituationen an den Rat und die Hilfe des Herrn von Hohenlandsberg. So schwebte zwischen dem Rat von Münster im Gregoriental und der dortigen Abtei ein erbitterter Streit um den Status des Städtleins, dem der Abt die Reichsfreiheit und somit den Ius reformandi bestritt.

 

Der Konflikt hatte wegen möglicher Rückwirkungen auf andere Mitglieder der elsässischen Dekapolis große regionale Bedeutung. Die Auseinandersetzungen verschärften sich, als sich Erzherzog Ferdinand von Tirol als Reichslandvogt im Elsaß zum erklärten Parteigänger der Abtei machte. In dieser schwierigen Lage beauftragte Maximilian II. am 15. Dezember 1570 Schwendi und den Rat von Hagenau mit der Vermittlung. Die Tragweite des Problems wird an der Dauer der Schlichtungsverfahren deutlich. Erst im März 1575 konnte der Schloßherr von Kientzheim die streitenden Parteien in seine Residenz laden und dort zum Abschluß eines Abkommens bewegen, das unter dem Namen »Schwendischer Vertrag« die Rechtsbeziehungen zwischen Stadt und Abtei dauerhaft regelte und den Bewohnern von Münster das lutherische Bekenntnis bewahrte.

 

Schwendis Einsatz für die protestantischen Bürger trug ihm am Innsbrucker Hof manche Verdächtigung und üble Nachrede ein, vermehrte aber bei den elsässischen Städtern das Zutrauen zu seiner Person. Als sich der gegenreformatorische Druck Erzherzog Ferdinands und seines Statthalters Pollweiler auf die Reichsstadt Hagenau verstärkte, erhofften sich die Bedrängten Hilfe vom Freiherrn von Hohenlandsberg. Um den konfessionellen Eigensinn der Hagenauer zu bezwingen, hatte Pollweiler unter einem geringfügigen Vorwand die Rechtsprechung in der Stadt lahmgelegt, indem er den Schultheißen anwies, kein Gericht mehr zu halten. Die Bürger riefen den Kaiser an, der wiederum eine Kommission  einsetzte, um einen Ausgleich zu vermitteln. Ihr gehörte neben dem Bischof von Straßburg und Graf Ottheinrich von Schwarzenberg auf ausdrücklichen Wunsch der Städter auch Lazarus von Schwendi an. Dieser führte 1578 einen Kompromiß herbei, der den Bürgern von Hagenau zumindest die Duldung ihres evangelischen Bekenntnisses sicherte. Damit war der Toleranz, seinem Herzensanliegen, zum Durchbruch verholfen, Frieden und Eintracht im Elsaß,… wurden gesichert.“

 

 

Quelle:

Thomas Nicklas, Um Macht und Einheit des Reiches, Konzeption und Wirklichkeit der Politik bei Lazarus von Schwendi (1522-1583), Matthiesen Verlag, Husum 1995, S. 128 – 133 / Universität Erlangen, Univ. Dissertation 1994, Historische Studien, Heft 442.

 

Die Feste Hohenlandsberg (Hohlandsbourg) war einst im Besitz des Lazarus von Schwendi

Wappen des Lazarus von Schwendi entworfen von André Herscher

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